Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1
Die folgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Rhowerk GmbH, Karl-Heine-Straße 20, 04229 Leipzig, Deutschland. Alle Verträge, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
1.2
Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur insoweit, als sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur gültig, wenn sie im Rahmen eines Vertrages schriftlich vereinbart worden sind. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Rhowerk GmbH zustande.
1.3
Bei der Bereitstellung von Servern gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der entsprechenden Providerfirma. Für jedwede Form von Schäden, Serverausfällen, Funktionsstörungen der Website etc., die durch die jeweilige Providerfirma und deren Geschäftstätigkeit verursacht werden, übernimmt die Rhowerk GmbH keinerlei Haftung. Entsprechende Schadenersatzansprüche sind an die jeweilige Providerfirma zu richten
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder erteilte Auftrag zu Design oder Programmierleistungen ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle im Rahmen eines Angebots oder Auftrags der Rhowerk GmbH erstellten Entwürfe, Konzepte, Grafiken, Texte oder Layouts unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder im Original noch bei Reproduktion oder Weiterverwendung verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Rhowerk GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit steht der Rhowerk GmbH insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §97ff. UrhG zu.
Die Rhowerk GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Rhowerk GmbH. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Die Rhowerk GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken, den Internetpräsenzen und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Rhowerk GmbH zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die Rhowerk GmbH 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht
3. Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen eines Auftrags zur Design-Leistung, sowohl im Bereich Webdesign, Print oder jedem anderen Offline-Medium besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Rhowerk GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Vorlagen und Inhalte
Für alle an die Rhowerk GmbH zur Weiterverarbeitung und/oder Veröffentlichung übermittelten Vorlagen und Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass er zur Verwendung aller der Rhowerk GmbH übergebenen Vorlagen und Inhalte berechtigt ist und dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der von ihm gelieferten Vorlagen und Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, den guten Sitten, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. Der Auftraggeber stellt die die Rhowerk GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
5. Angebote, Vergütung, Zahlungsbedingungen
5.1
Angebote Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen oder im Sinne einer besseren Performance angeraten erscheinen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
5.2
Vergütung Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und auftragsspezifischer Sonderausgaben. Sofern keine Preisabsprachen getroffen wurden, gilt die jeweils bei Vertragsabschluss geltende Preisliste. Die Rhowerk GmbH ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Mit Auftragserteilung wird bereits die Anfertigung von Entwürfen im Rahmen einer Design-Leistung kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Rhowerk GmbH berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
5.3
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten Sonderleistungen wie beispielsweise die nachträgliche Umarbeitung oder Änderung bereits erbrachter Leistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Die Rhowerk GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Rhowerk GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Rhowerk GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Rhowerk GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.4
Zahlungsbedingungen Zahlungen sind – sofern nicht gesondert vereinbart – sofort nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Abzüge fällig. Die Abnahme eines Werkes aus Design-Leistung darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen eines solchen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Rhowerk GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Monatliche bzw. jährliche Nutzungsentgelte (wie Domaingebühren, Server-Betrieb u.ä.) können, nach schriftlicher Vereinbarung, halb- oder vierteljährlich im Voraus berechnet werden. Im Fall einer Kündigung des Auftraggebers innerhalb eines vorausbezahlten halben Jahres/Vierteljahres, werden zu viel bezahlte Entgelte erstattet. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist die Rhowerk GmbH auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3 % über dem Diskontsatz zu berechnen. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines nachgewiesen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Rhowerk GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Liegt im Falle eines Zahlungsverzugs ein längerfristiger Dienstleistungsvertrag (Internetpräsenz) vor, so ist die Rhowerk GmbH berechtigt, die Internetpräsenz des Auftraggebers sofort zu sperren.
6. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Rhowerk GmbH zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7. Digitale Daten, Datensicherheit
7.1
Datensicherheit Übermittelt der Auftraggeber Daten, gleich in welcher Form, an die Rhowerk GmbH, hält er Sicherheitskopien dieser Daten bereit. Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet er sich, die entsprechenden Daten erneut unentgeltlich bzw. zu seinen Kosten an die Rhowerk GmbH übermitteln.
7.2
Nutzerkennung und Passwort Erhält der Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Leistung Nutzerkennung und Passwort zur eigenen Pflege seiner Internetpräsenz auf dem Server der Rhowerk GmbH, verpflichtet er sich, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch und Schaden, der aus unberechtigter oder fehlerhafter Verwendung dieser Zugangsdaten entsteht.
7.3
Datenschutz Die Rhowerk GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie z.B. dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unbefugte Dritte unter Umständen in der Lage sind, in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu manipulieren.
7.4
Herausgabe digitaler Daten Die Rhowerk GmbH ist nicht verpflichtet, HTML-Seiten, Layouts, grafische oder sonstige Dateien, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Rhowerk GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Rhowerk GmbH geändert werden.
8. Internet-Domain
8.1
Domainname Soweit Gegenstand der vereinbarten Leistungen auch die Vergabe und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird die Rhowerk GmbH lediglich als Vermittler tätig. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden über den Provider der Rhowerk GmbH an die DENIC, InterNIC oder eine andere Organisation zur Domainvergabe weitergeleitet. Weder die Rhowerk GmbH noch ihr Provider hat auf die Domainvergabe Einfluss. Der Auftraggeber kann von einer Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die entsprechende Organisation bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens der Rhowerk GmbH ausgeschlossen. Die Rhowerk GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten und delegierten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb einer Domain vergebenen Subdomains. Vielmehr versichert der Auftraggeber, dass er mit der Bestellung des Domainnamens wissentlich kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist.
Der Auftraggeber stellt die Rhowerk GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Rhowerk GmbH wegen der Verletzung solcher Rechte stellen.
8.2
Domaineigner Jede vom Auftraggeber bestellte Domain wird auf den Namen des Auftraggebers zur Registrierung angemeldet, das heißt, Eigner (sog. Admin-C) des Domainnamens ist immer der Auftraggeber und nicht die Rhowerk GmbH.
9. Spamming (Massenwerbung per E-Mail)
Sollte der Rhowerk GmbH bekannt werden, dass der Auftraggeber Werbe E-Mails unter Angabe eines bei der Rhowerk GmbH gehosteten Domainnamens verschickt, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein (sog. Spamming), behält sich die Rhowerk GmbH in Abhängigkeit der aktuellen Rechtsprechung vor, den Account vorübergehend oder langfristig zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Werbe E-Mails in öffentlichen Newsgroups.
10. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Rhowerk GmbH Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch die Rhowerk GmbH erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Rhowerk GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Rhowerk GmbH 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Rhowerk GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn beide Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
12. Rücktritt bei unzumutbarer Leistung
Die Rhowerk GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete Leistung für sie unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft die Rhowerk GmbH.
13. Verzug oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung
Kommt die Rhowerk GmbH in Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen.
14. Gewährleistung
Die Rhowerk GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Leistung schriftlich bei der Rhowerk GmbH geltend zu machen. Danach gilt die erbrachte Leistung als mangelfrei angenommen. Dies gilt ebenfalls für Aktualisierungen an einer Website. Diese ist nach jeder erfolgten Aktualisierung vom Auftraggeber in Gänze auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind der Rhowerk GmbH unverzüglich mitzuteilen. Ein weitergehender Anspruch als Wandlung oder Minderung nach einer nicht ausreichenden Nachbesserung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung durch die Rhowerk GmbH zurückzuführen.
15. Haftungsbeschränkung
Die Rhowerk GmbH haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung ist in jedem Fall auf das Auftragsvolumen beschränkt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Rhowerk GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Rhowerk GmbH kein Auswahlverschulden trifft. Die Rhowerk GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Dies gilt insbesondere für die Vertragsvermittlung zwischen Auftraggeber und Providerfirma (s.a. §1.3).
Sofern die Rhowerk GmbH selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs- -, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Rhowerk GmbH zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Der Auftraggeber stellt die Rhowerk GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Rhowerk GmbH stellen, wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Rhowerk GmbH. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Rhowerk GmbH nicht.
16. Vertragsdauer bei dauernder Leistung
Soweit der Auftraggeber dauernde Leistungen (Internetpräsenz) in Anspruch nimmt, wird der Vertrag oder der Vertragsteil auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
17. Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Vertragspartnern im Ausland gilt (insbesondere EU-weit laut ROM I-VO) ebenso das deutsche Recht für alle mit der Rhowerk GmbH als Auftragnehmer geschlossen Verträge. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig.
Stand: 03.01.2018